Sie müssen sich nicht erklären. Wir gehen in Ihrem Tempo vor.
Wie wir vorgehen →Festzuschuss, Bonusheft, Eigenanteil: Wir erklären, wie der Betrag zustande kommt und was Sie selbst beeinflussen können.

Die gesetzliche Kasse zahlt, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
So steht es im Sozialgesetzbuch. Die Kasse trägt also das, was den Befund versorgt — nicht das, was im Einzelfall die besten Aussichten hat.
Für jeden Befund ist deshalb eine Regelversorgung festgelegt. Daran bemisst sich der Festzuschuss, und der bleibt gleich hoch, egal wofür Sie sich entscheiden.
Das ist keine Bewertung Ihrer Zähne. Die Regelversorgung ist medizinisch in Ordnung. Der Unterschied liegt in Material, Haltbarkeit und Aussehen — und diese Abwägung treffen Sie.
Der Eigenanteil ist keine Willkür, sondern eine Rechnung. Diese vier Faktoren bestimmen sie.
Welcher Zahn fehlt oder ist geschädigt, und wie viele. Danach richtet sich die Regelversorgung — und damit die Höhe des Festzuschusses.
Regelversorgung, gleichartige oder andersartige Versorgung. Der Zuschuss bleibt gleich, der Eigenanteil verändert sich.
Lückenlose Vorsorge über fünf oder zehn Jahre erhöht den Festzuschuss um 20 beziehungsweise 30 Prozent.
Unterhalb bestimmter Grenzen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Das ist die Härtefallregelung.
Was darüber hinausgeht, ist Ihr Eigenanteil. Er steht vor der Behandlung schriftlich fest.
Wer regelmäßig zur Kontrolle geht und das im Bonusheft eintragen lässt, bekommt später mehr Zuschuss. Nach fünf lückenlosen Jahren steigt der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.
Erwachsene brauchen dafür einen Termin pro Jahr, Kinder und Jugendliche zwei. Eine einzige Lücke setzt die Zählung zurück — deshalb lohnt es sich, den Termin nicht zu verschieben.

Vor jeder Zahnersatzbehandlung entsteht ein Heil- und Kostenplan. Er geht zur Prüfung an Ihre Kasse und kommt mit dem bewilligten Zuschuss zurück.
Welche Behandlung geplant ist, welche Materialien verwendet werden, was die Kasse zahlt und welcher Betrag für Sie bleibt.
Ihre Krankenkasse. Sie bestätigt den Festzuschuss und schickt den Plan zurück — meist innerhalb weniger Tage.
Mitnehmen, in Ruhe lesen, mit jemandem besprechen. Sie können damit auch eine Zweitmeinung einholen.
Danach. Ein Kostenplan ist kein Vertrag — die Behandlung beginnt erst, wenn Sie zustimmen.
Kommt während der Behandlung etwas dazu, besprechen wir es mit Ihnen, bevor es gemacht wird. Sie entscheiden, nicht die Rechnung.
Ein bewilligter Plan hat eine begrenzte Gültigkeit. Läuft sie ab, stellen wir ihn neu — das ist keine große Sache.
Zahnersatz kostet Geld, das die wenigsten gerade übrig haben. Über unsere Finanzierungspartner lässt sich der Eigenanteil in monatliche Raten aufteilen — eine Bonitätsprüfung durch den Partner vorausgesetzt.
Wir sprechen darüber, bevor wir über die Behandlung entscheiden. Sie sollen wissen, was monatlich auf Sie zukommt, nicht nur was es insgesamt kostet.
Niemand sollte eine Versorgung aufschieben, weil er die Rechnung nicht auf einmal tragen kann.

Weil jede Zahl ohne Befund geraten wäre. Der Betrag hängt vom Zahn, vom Zustand der Nachbarzähne, vom Material und von Ihrem Bonusheft ab.
Eine Zahl, die im Kostenplan dann deutlich abweicht, wäre keine Hilfe, sondern eine Enttäuschung.
Gleichartig heißt: Sie wählen die vorgesehene Versorgungsform, aber mit zusätzlichen Leistungen — etwa eine Verblendung dort, wo die Regelversorgung keine vorsieht.
Andersartig heißt: Sie wählen eine andere Versorgungsform, etwa ein Implantat statt einer Brücke. In beiden Fällen bleibt der Festzuschuss gleich.
Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge steigt der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.
Bei größeren Versorgungen macht das einen spürbaren Unterschied. Der Aufwand dafür ist ein Termin pro Jahr.
Praxen dokumentieren die Kontrolltermine ohnehin. Sprechen Sie uns an — häufig lassen sich zurückliegende Jahre bestätigen.
Wenn Sie in anderen Praxen waren, kann auch dort nachgefragt werden.
Das passiert automatisch: Der Plan geht vor Behandlungsbeginn zu Ihrer Kasse und kommt mit dem bewilligten Zuschuss zurück.
Zusätzlich können Sie eine Zweitmeinung einholen. Wir halten das für Ihr gutes Recht und legen Ihnen dafür nichts in den Weg.
Der erste Termin ist kein Eingriff, sondern ein Gespräch mit Befund. Neue Patientinnen und Patienten sind willkommen — gesetzlich wie privat versichert.
Mitten in Poppenbüttel, gegenüber vom Alstertal-Einkaufszentrum. Drei Minuten von der S-Bahn.
Entfernungen mit dem Auto ab Heegbarg 10a · Platzhalterwerte, vor Veröffentlichung zu prüfen. Öffentliche Tiefgarage direkt am Haus, barrierefrei mit Fahrstuhl.